MwSt-Rechner
Rechne Netto- und Bruttobeträge mit Mehrwertsteuer um. Sofort, ohne Anmeldung.
Regelsteuersatz für die meisten Waren und Dienstleistungen
MwSt-Tabelle: Gängige Beträge
Alle Beträge mit dem aktuell gewählten Steuersatz (19%)
| Netto | MwSt | Brutto |
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MwSt-Rechner: Alles was du wissen musst
Mit unserem kostenlosen MwSt-Rechner rechnest du in Sekunden zwischen Netto- und Bruttobeträgen um. Egal ob du eine Rechnung erstellst, ein Angebot kalkulierst oder Ausgaben prüfst – die korrekte Berechnung der Mehrwertsteuer ist für Selbständige und Freelancer in Deutschland unverzichtbar.
Welche Steuersätze gibt es in Deutschland?
In Deutschland gibt es drei relevante Umsatzsteuersätze, die im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt sind:
- 19% Regelsteuersatz – Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Dazu gehören: Elektronik, Kleidung, Möbel, Handwerkerleistungen, Software-Lizenzen, Beratung, IT-Dienstleistungen, Gastronomie (Speisen zum Verzehr vor Ort), Getränke und die meisten anderen Produkte.
- 7% ermäßigter Satz – Gilt für Güter des täglichen Bedarfs und kulturelle Leistungen: Lebensmittel (außer Luxus-Lebensmittel und Getränke), Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (auch digital seit 2020), öffentlicher Nahverkehr, Hotelübernachtungen (ohne Frühstück), Eintrittskarten für Theater, Konzerte und Museen, Kunstgegenstände und landwirtschaftliche Erzeugnisse. Die vollständige Liste findest du in Anlage 2 zum UStG.
- 0% steuerfrei – Bestimmte Umsätze sind nach §4 UStG von der Steuer befreit: innergemeinschaftliche Lieferungen, Ausfuhrlieferungen (Export), ärztliche Heilbehandlungen, bestimmte Finanzdienstleistungen, Versicherungsleistungen und Bildungsleistungen. Auch Kleinunternehmer nach §19 UStG erheben keine Umsatzsteuer.
So funktioniert die MwSt-Berechnung
Die Umrechnung zwischen Netto- und Bruttobeträgen folgt einer einfachen Formel:
Netto zu Brutto: Nettobetrag × (1 + Steuersatz/100) = Bruttobetrag
Beispiel: 1.000 € × 1,19 = 1.190 € (davon 190 € MwSt)
Brutto zu Netto: Bruttobetrag ÷ (1 + Steuersatz/100) = Nettobetrag
Beispiel: 1.190 € ÷ 1,19 = 1.000 € netto
Häufiger Fehler: Viele rechnen fälschlicherweise 19% vom Bruttobetrag ab. Das ergibt ein falsches Ergebnis. Richtig ist: 1.190 € ÷ 1,19 = 1.000 €, nicht 1.190 € − 19% = 963,90 €. Der Unterschied beträgt bei diesem Beispiel bereits 36,10 €.
Der Vorsteuerabzug – so sparst du als Selbständiger
Als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer kannst du die MwSt, die du auf geschäftliche Einkäufe zahlst (Vorsteuer), vom Finanzamt zurückholen. Das funktioniert so:
- Du kaufst einen Laptop für 1.190 € brutto (1.000 € netto + 190 € MwSt)
- Du stellst einem Kunden 2.380 € brutto in Rechnung (2.000 € netto + 380 € MwSt)
- Ans Finanzamt führst du ab: 380 € (eingenommene USt) − 190 € (gezahlte VSt) = 190 €
Voraussetzung: Du hast eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Kleinunternehmer können keinen Vorsteuerabzug geltend machen – das ist der Nachteil der Kleinunternehmerregelung.
Umsatzsteuervoranmeldung: Fristen und Pflichten
Als umsatzsteuerpflichtiger Selbständiger musst du regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) beim Finanzamt abgeben – elektronisch über ELSTER:
- Monatlich – Wenn deine Umsatzsteuer-Zahllast im Vorjahr über 7.500 € lag
- Vierteljährlich – Bei einer Zahllast zwischen 1.000 und 7.500 €
- Jährlich – Bei einer Zahllast unter 1.000 €
- Im Gründungsjahr – Immer monatlich, unabhängig von der Höhe
Die Frist ist der 10. des Folgemonats (bzw. Folgequartals). Mit Dauerfristverlängerung bekommst du einen Monat mehr Zeit – beantrage sie einmalig über ELSTER.
Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG
Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Umsatzsteuer, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt (Grenzen ab 2025 nach der EU-Kleinunternehmerreform).
Vorteile: Kein Umsatzsteueraufwand, einfachere Buchhaltung, keine UStVA nötig, günstigere Preise für Privatkunden (die keine Vorsteuer abziehen können).
Nachteile: Kein Vorsteuerabzug auf eigene Einkäufe. Wenn du hohe Betriebsausgaben hast (z.B. teure Hardware, Büroausstattung), kann der Verzicht auf den Vorsteuerabzug teuer werden. Außerdem wirkst du für manche Geschäftskunden weniger professionell.
Auf jeder Rechnung musst du den Hinweis aufnehmen: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Reverse-Charge-Verfahren (§13b UStG)
Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU gilt oft das Reverse-Charge-Verfahren. Dabei schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, nicht der Leistende.
Wann gilt Reverse Charge? Bei Dienstleistungen an Unternehmer in anderen EU-Ländern (B2B). Beispiel: Du bist Webentwickler in Deutschland und erstellst eine Website für eine österreichische Firma. Du stellst die Rechnung mit 0% MwSt und dem Hinweis auf §13b UStG. Der österreichische Kunde führt die USt in Österreich ab.
Voraussetzung: Beide Parteien haben eine gültige USt-IdNr. Prüfe die USt-IdNr. deines Kunden vorab über das BZSt-Online-Portal (Bestätigungsverfahren nach §18e UStG).
Häufige Fehler bei der MwSt-Berechnung
- Falscher Steuersatz – Nicht alle Produkte unterliegen dem gleichen Satz. Kaffee zum Mitnehmen: 7%, Kaffee im Café getrunken: 19%.
- Fehlende MwSt auf Rechnungen – Ohne ausgewiesene USt kann dein Kunde keine Vorsteuer abziehen. Das kann Geschäftsbeziehungen belasten.
- Vorsteuerabzug aus Kleinbetragsrechnungen – Bis 250 € brutto reicht eine vereinfachte Rechnung. Darüber brauchst du alle Pflichtangaben nach §14 UStG.
- Privatanteile nicht berücksichtigt – Wenn du ein gemischt genutztes Gut (z.B. Auto, Handy) auch privat nutzt, darfst du nur den geschäftlichen Anteil der Vorsteuer abziehen.
MwSt in der Buchhaltung: EÜR und Bilanz
In der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) werden Einnahmen und Ausgaben jeweils netto erfasst. Die Umsatzsteuer erscheint als eigene Position. Bei der Ist-Versteuerung (unter 800.000 € Umsatz oder unter 80.000 € Gewinn) musst du die USt erst abführen, wenn der Kunde tatsächlich zahlt – nicht schon bei Rechnungsstellung. Das verbessert deine Liquidität erheblich.
Weitere Tools für deine Finanzen
Erstelle mit unserem Rechnungs-Generator direkt eine Rechnung mit korrekter MwSt und allen Pflichtangaben nach §14 UStG. Berechne mit dem Brutto-Netto-Rechner, was nach Einkommensteuer und Abgaben von deinem Gewinn übrig bleibt. Ermittle mit dem Stundensatz-Rechner, welchen Stundensatz du verlangen solltest. Mit dem Gewerbesteuer-Rechner berechnest du deine Gewerbesteuer inkl. ESt-Anrechnung.
Häufige Fragen zum MwSt-Rechner
Wie rechne ich Netto in Brutto um?
Multipliziere den Nettobetrag mit dem Faktor (1 + Steuersatz/100). Bei 19% MwSt rechnest du: Nettobetrag × 1,19 = Bruttobetrag. Beispiel: 500 € netto × 1,19 = 595 € brutto. Bei 7% ermäßigtem Satz: 500 € × 1,07 = 535 €.
Wie rechne ich Brutto in Netto um?
Teile den Bruttobetrag durch (1 + Steuersatz/100). Bei 19% MwSt: Bruttobetrag ÷ 1,19 = Nettobetrag. Beispiel: 595 € brutto ÷ 1,19 = 500 € netto. Die MwSt beträgt 95 €. Wichtig: Ziehe niemals einfach 19% vom Bruttobetrag ab – das ergibt einen falschen Wert.
Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%?
Der ermäßigte Satz von 7% gilt für Güter des täglichen Bedarfs: Lebensmittel (außer Getränke und Restaurantbesuche), Bücher und Zeitschriften, öffentlicher Nahverkehr, Hotelübernachtungen (ohne Frühstück), Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen und landwirtschaftliche Erzeugnisse. Die vollständige Liste findest du in der Anlage 2 zum UStG.
Muss ich als Kleinunternehmer MwSt berechnen?
Nein. Kleinunternehmer nach §19 UStG sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt (ab 2025). Du darfst dann keine MwSt auf Rechnungen ausweisen, kannst aber auch keine Vorsteuer abziehen. Auf der Rechnung musst du den Hinweis auf §19 UStG angeben.
Was ist der Unterschied zwischen MwSt und USt?
Kein Unterschied – Mehrwertsteuer (MwSt) und Umsatzsteuer (USt) bezeichnen dasselbe. Im Alltag wird meist "MwSt" verwendet, im Steuerrecht und auf Rechnungen offiziell "USt". Der Vorsteuerabzug ist die MwSt, die du auf Einkäufe gezahlt hast und vom Finanzamt zurückbekommst.