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Krankenkassenbeitrag-Rechner

Berechne deinen GKV-Beitrag als Selbständiger: Krankenversicherung + Pflegeversicherung mit aktuellem Zusatzbeitrag 2026.

€/Monat

Monatlicher Gewinn vor Krankenversicherung. Min. Bemessungsgrundlage: 1.318,33 €, Max: 5.812,50 €

Ohne Krankengeld-Anspruch – günstiger, aber kein Krankengeld ab Tag 43

%

Durchschnitt 2026: 2,9 %. Günstigste: 2,18 %, teuerste: 4,39 %

Kinder

Kinderlose ab 23 J. zahlen +0,6 % PV-Zuschlag. Ab 2. Kind: −0,25 % Abschlag

Mindest- und Höchstbeitrag 2026

Für freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige (ermäßigter Satz, ∅ Zusatzbeitrag 2,9 %)

Mindestbeitrag bei Einkommen ≤ 1.318 €/Monat Bemessungsgrundlage: 1.318,33 €
Höchstbeitrag bei Einkommen ≥ 5.812 €/Monat Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 €

Beiträge nach Einkommen (ermäßigt, ∅ Zusatzbeitrag 2,9 %)

Monatliche Beiträge für Selbständige ohne Kinder

Einkommen Bemessung KV PV Gesamt

Krankenkassenbeitrag für Selbständige 2026

So wird der GKV-Beitrag berechnet

Selbständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, zahlen den vollen Beitragssatz – also sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil. Bei Angestellten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge, Selbständige tragen alles selbst.

Die Berechnung basiert auf dem monatlichen Gewinn:

KV-Beitrag = Bemessungsgrundlage × (Beitragssatz + Zusatzbeitrag)

PV-Beitrag = Bemessungsgrundlage × PV-Satz

Gesamtbeitrag = KV-Beitrag + PV-Beitrag

Beitragssätze 2026

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % und beinhaltet einen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag. Der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % gilt ohne Krankengeld-Anspruch.

Die meisten Selbständigen wählen den ermäßigten Satz und schließen stattdessen eine private Krankentagegeldversicherung ab – das ist oft günstiger und flexibler (z.B. ab Tag 15 statt Tag 43).

Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 % (gestiegen von 2,5 % in 2025). Die günstigste Kasse verlangt nur 2,18 %, die teuerste 4,39 %.

Beitragsbemessungsgrenze 2026

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt 2026 bei 5.812,50 € monatlich (69.750 €/Jahr). Einkommen über dieser Grenze wird nicht für die Beitragsberechnung herangezogen – daraus ergibt sich der Höchstbeitrag.

Die Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig versicherte Selbständige beträgt 1.318,33 € monatlich. Auch bei geringerem Einkommen wird mindestens dieser Betrag zugrunde gelegt.

Pflegeversicherung 2026

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,6 %. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 % – insgesamt also 4,2 %.

Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren gibt es einen Abschlag von je 0,25 Prozentpunkten (maximal für das 2. bis 5. Kind):

Kinderlos: 4,2 %

1 Kind: 3,6 %

2 Kinder (unter 25): 3,35 %

3 Kinder (unter 25): 3,10 %

4 Kinder (unter 25): 2,85 %

5+ Kinder (unter 25): 2,60 %

GKV oder PKV als Selbständiger?

Selbständige haben die freie Wahl zwischen gesetzlicher (GKV) und privater (PKV) Krankenversicherung. Die GKV berechnet den Beitrag einkommensabhängig, die PKV nach Gesundheitszustand und Alter bei Eintritt.

GKV-Vorteile: Familienversicherung (Ehepartner/Kinder beitragsfrei), Beiträge sinken bei Einkommensrückgang, einfache Rückkehr in die GKV.

PKV-Vorteile: Oft günstiger für junge, gesunde Selbständige ohne Kinder, bessere Leistungen, Beiträge unabhängig vom Einkommen.

Tipp: Kassenwechsel prüfen

Bei einem Einkommen von 3.500 €/Monat kann ein Wechsel von der teuersten zur günstigsten Kasse bis zu ~27 €/Monat sparen. Das sind über 320 € im Jahr – bei gleichem Leistungskatalog (GKV-Grundleistungen sind gesetzlich festgelegt).

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag für Selbständige 2026?

Der Beitrag hängt vom Einkommen und der gewählten Kasse ab. Bei einem Gewinn von 3.500 €/Monat und durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2,9 %) sind es ca. 591 € KV + 147 € PV = 738 €/Monat (ermäßigter Satz, kinderlos).

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?

Die BBG liegt bei 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr). Einkommen darüber wird nicht für die Beitragsberechnung herangezogen. Daraus ergibt sich der monatliche Höchstbeitrag.

Was passiert, wenn ich weniger als den Mindestbeitrag verdiene?

Es wird trotzdem die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € zugrunde gelegt. Du zahlst also auch bei sehr geringem Einkommen den Mindestbeitrag.

Soll ich den allgemeinen oder ermäßigten Satz wählen?

Die meisten Selbständigen wählen den ermäßigten Satz (14,0 %) ohne Krankengeld und schließen stattdessen eine private Krankentagegeldversicherung ab. Das ist oft günstiger und flexibler.

Kann ich als Selbständiger die Krankenkasse wechseln?

Ja, du kannst nach 12 Monaten Mitgliedschaft wechseln (oder sofort bei Beitragserhöhung). Der Leistungskatalog ist gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen gleich – nur der Zusatzbeitrag und Zusatzleistungen unterscheiden sich.