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Gewerbesteuer-Rechner

Berechne deine Gewerbesteuer mit Hebesatz deiner Stadt, Freibetrag und ESt-Anrechnung. Aktuell für 2026.

Jahresgewinn vor Gewerbesteuer (vereinfacht: ohne Hinzurechnungen/Kürzungen)

Freibetrag 24.500 € + ESt-Anrechnung nach §35 EStG

%
Durchschnitt Deutschland: ~403%
Gewerbesteuer
Gewerbeertrag
Freibetrag
Steuerpflichtiger Betrag
Steuermessbetrag (3,5%)
Gewerbesteuer (400%)
ESt-Anrechnung (§35 EStG)
Effektive GewSt-Belastung

Hebesätze deutscher Großstädte (2026)

Gewerbesteuer bei 50.000 € Gewinn (Einzelunternehmen)

Stadt Hebesatz GewSt Nach Anr.

Gewerbesteuer-Rechner: Alles was du wissen musst

Die Gewerbesteuer ist neben der Einkommensteuer die wichtigste Steuer für Gewerbetreibende in Deutschland. Mit unserem kostenlosen Gewerbesteuer-Rechner berechnest du in Sekunden deine Steuerlast – inklusive dem Freibetrag und der ESt-Anrechnung, die viele andere Rechner weglassen.

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Gewerbesteuerpflichtig ist jeder Gewerbebetrieb in Deutschland (§2 GewStG). Das betrifft Einzelunternehmer, Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG).

Nicht gewerbesteuerpflichtig sind:

  • Freiberufler nach §18 EStG – Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Journalisten, Künstler, IT-Berater (wenn überwiegend persönliche Leistung), Übersetzer, Dozenten
  • Land- und Forstwirte nach §3 Nr. 1 GewStG
  • Vereine und Stiftungen im ideellen Bereich

Vorsicht bei gemischten Tätigkeiten: Wenn du als Freelancer auch gewerbliche Einnahmen hast (z.B. Handel mit Produkten), kann das Finanzamt deine gesamte Tätigkeit als gewerblich einstufen. Das nennt sich gewerbliche Infizierung (§15 Abs. 3 Nr. 1 EStG).

So wird die Gewerbesteuer berechnet

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

Schritt 1 – Gewerbeertrag ermitteln: Ausgangspunkt ist der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb (bei EÜR: Einnahmen minus Betriebsausgaben). Darauf werden Hinzurechnungen (§8 GewStG) addiert und Kürzungen (§9 GewStG) abgezogen. Für die meisten Selbständigen entspricht der Gewerbeertrag vereinfacht dem Jahresgewinn.

Schritt 2 – Steuermessbetrag: Vom Gewerbeertrag wird der Freibetrag abgezogen (24.500 € für Einzelunternehmer/PersGes, 0 € für Kapitalgesellschaften). Der verbleibende Betrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5% multipliziert.

Schritt 3 – Gewerbesteuer: Der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Der Hebesatz variiert je nach Standort von 200% (Minimum) bis über 550%.

Beispiel: 80.000 € Gewinn, Einzelunternehmer, Hebesatz 400%:
Gewerbeertrag: 80.000 € − 24.500 € Freibetrag = 55.500 €
Steuermessbetrag: 55.500 € × 3,5% = 1.942,50 €
Gewerbesteuer: 1.942,50 € × 400% = 7.770 €

Die ESt-Anrechnung nach §35 EStG

Die gute Nachricht für Einzelunternehmer und Personengesellschafter: Du kannst die Gewerbesteuer teilweise oder ganz auf deine Einkommensteuer anrechnen.

Die Anrechnung beträgt das 4-fache des Steuermessbetrags, maximal jedoch die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Das bedeutet:

  • Hebesatz 400%: Volle Anrechnung – die Gewerbesteuer wird komplett ausgeglichen
  • Hebesatz < 400%: Vollständige Anrechnung, theoretisch sogar Überkompensation (begrenzt auf tatsächliche GewSt)
  • Hebesatz > 400%: Nur teilweise Anrechnung – es verbleibt eine Restbelastung. Bei 490% (München) sind das effektiv ca. 3,15% des steuerpflichtigen Gewerbeertrags

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) profitieren nicht von der ESt-Anrechnung. Sie zahlen stattdessen Körperschaftsteuer (15%) + Soli + Gewerbesteuer.

Der Hebesatz: Was er bedeutet und wo er am niedrigsten ist

Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt. Er variiert stark:

  • Niedrigster Hebesatz: 200% (gesetzliches Minimum). Bekannte Niedrig-Hebesatz-Gemeinden: Monheim am Rhein (250%), Grünwald bei München (240%)
  • Durchschnitt: ca. 403% bundesweit
  • Großstädte: Meist 400-550%. Berlin (410%), München (490%), Frankfurt (460%), Hamburg (470%), Köln (475%)
  • Höchste Hebesätze: Oberhausen (550%), Bonn (530%), Bochum (525%)

Der Standort deines Gewerbes kann also einen erheblichen Unterschied machen. Bei 80.000 € Gewinn beträgt die effektive Gewerbesteuer-Restbelastung in Berlin rund 693 €, in München dagegen 1.748 €.

Hinzurechnungen und Kürzungen

Für die meisten Selbständigen sind Hinzurechnungen und Kürzungen nicht relevant. Der Vollständigkeit halber:

Hinzurechnungen (§8 GewStG): 25% bestimmter Finanzierungsaufwendungen werden dem Gewinn hinzugerechnet, sofern sie einen Freibetrag von 200.000 € übersteigen. Dazu gehören Zinsen, Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren.

Kürzungen (§9 GewStG): Unter anderem werden 1,2% des Einheitswerts des Grundbesitzes gekürzt (wenn du Eigentümer einer Immobilie bist, die du betrieblich nutzt).

Gewerbesteuer-Vorauszahlung

Die Gewerbesteuer wird vierteljährlich vorausgezahlt: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Höhe basiert auf dem letzten Gewerbesteuerbescheid. Du kannst eine Anpassung beantragen, wenn dein Gewinn deutlich gesunken ist.

Gewerbesteuer vs. andere Steuern

  • Einkommensteuer: Besteuert dein gesamtes Einkommen (14-45%), mit dem Brutto-Netto-Rechner berechenbar
  • Umsatzsteuer: Besteuert Umsätze (19%/7%), mit dem MwSt-Rechner berechenbar
  • Körperschaftsteuer: Nur für Kapitalgesellschaften, 15% + 5,5% Soli = 15,825%
  • Gewerbesteuer: Nur für Gewerbebetriebe, Höhe abhängig vom Hebesatz

Tipps zur Gewerbesteuer-Optimierung

  • Standortwahl: Bei Unternehmensgründung den Hebesatz der Gemeinde prüfen. Unterschied zwischen 250% und 500% kann tausende Euro ausmachen
  • Freibetrag nutzen: Als Einzelunternehmer bleiben 24.500 € Gewinn gewerbesteuerfrei
  • Gewinnsteuerung: Investitionen vor Jahresende können den Gewerbeertrag senken
  • Rechtsform prüfen: Manche Tätigkeiten können als freiberuflich anerkannt werden – dann entfällt die Gewerbesteuer komplett

Weitere Tools für deine Finanzen

Berechne mit dem Brutto-Netto-Rechner, was nach Einkommensteuer von deinem Gewinn übrig bleibt. Erstelle mit dem Rechnungs-Generator professionelle Rechnungen mit korrekter MwSt. Kalkuliere mit dem Stundensatz-Rechner deinen optimalen Stundensatz inklusive aller Steuerbelastungen.

Häufige Fragen zur Gewerbesteuer

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Die Gewerbesteuer berechnet sich in drei Schritten: 1. Gewerbeertrag ermitteln (Gewinn aus Gewerbebetrieb), 2. Steuermessbetrag berechnen: (Gewerbeertrag − Freibetrag) × 3,5% Steuermesszahl, 3. Gewerbesteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde. Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 €.

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Jeder Gewerbebetrieb in Deutschland ist gewerbesteuerpflichtig. Das betrifft Einzelunternehmer mit Gewerbeschein, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Nicht gewerbesteuerpflichtig sind Freiberufler (nach §18 EStG), z.B. Ärzte, Anwälte, Ingenieure, IT-Berater, Journalisten und Künstler.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag?

24.500 € pro Jahr für Einzelunternehmer und Personengesellschaften (OHG, KG, GbR). Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) haben keinen Freibetrag. Der Freibetrag bedeutet: Bis 24.500 € Gewinn fällt keine Gewerbesteuer an.

Was ist die ESt-Anrechnung (§35 EStG)?

Einzelunternehmer und Personengesellschafter können die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen. Die Anrechnung beträgt das 4-fache des Steuermessbetrags (seit 2020). Bei einem Hebesatz von genau 400% wird die Gewerbesteuer vollständig ausgeglichen. Bei höheren Hebesätzen verbleibt eine Restbelastung.

Muss ich als Kleinunternehmer Gewerbesteuer zahlen?

Ja, wenn du ein Gewerbe betreibst. Die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Gewerbesteuer. Allerdings greift der Freibetrag von 24.500 € – als Kleinunternehmer mit unter 25.000 € Umsatz wirst du in der Regel keine Gewerbesteuer zahlen, da dein Gewinn unter dem Freibetrag liegt.