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Einkommensteuer-Rechner

Berechne deine Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Aktueller Tarif 2026 nach §32a EStG.

Jahreseinkommen nach Abzug aller Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge

Für Ledige, Geschiedene und getrennt Veranlagte

8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %

Steuerbelastung nach Einkommen (Grundtarif 2026)

Einkommensteuer, Soli und effektiver Steuersatz für verschiedene Einkommensstufen

Einkommen ESt Soli Gesamt Eff. Satz

Einkommensteuer 2026: Alles Wichtige für Selbständige

Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer (ESt) ist die wichtigste direkte Steuer in Deutschland. Sie wird auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) natürlicher Personen erhoben. Für Selbständige und Freiberufler entspricht das vereinfacht dem Gewinn abzüglich Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen.

Im Gegensatz zu Angestellten, deren Lohnsteuer automatisch vom Arbeitgeber abgeführt wird, müssen Selbständige ihre Einkommensteuer selbst per Einkommensteuer-Vorauszahlung (quartalsweise am 10.3., 10.6., 10.9., 10.12.) und über die jährliche Steuererklärung abführen.

Steuertarif 2026 nach §32a EStG

Der Einkommensteuertarif 2026 besteht aus fünf Zonen:

Nullzone 0 %
0 – 12.348 €

Grundfreibetrag – hier fällt keine Steuer an. Sichert das Existenzminimum.

Untere Progressionszone 14 – 24 %
12.349 – 17.799 €

Eingangssteuersatz 14 %. Der Grenzsteuersatz steigt progressiv auf ca. 24 %.

Obere Progressionszone 24 – 42 %
17.800 – 69.878 €

Der Steuersatz steigt weiter progressiv bis zum Spitzensteuersatz von 42 %.

Spitzensteuersatz 42 %
69.879 – 277.825 €

Konstanter Steuersatz von 42 % auf jeden weiteren Euro.

Reichensteuer 45 %
ab 277.826 €

Höchststeuersatz von 45 % für Spitzenverdiener.

Solidaritätszuschlag 2026

Seit 2021 zahlen rund 90 % der Steuerpflichtigen keinen Solidaritätszuschlag mehr. Die Freigrenze liegt 2026 bei 20.350 € Einkommensteuer (Einzelveranlagte) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagte). Erst wenn die ESt diese Grenze überschreitet, wird der Soli fällig.

In der Milderungszone direkt über der Freigrenze darf der Soli maximal 11,9 % des Betrags betragen, der die Freigrenze übersteigt. Dadurch wird ein harter Sprung vermieden. Erst bei höheren Einkommen greift der volle Satz von 5,5 % der Einkommensteuer.

Kirchensteuer

Wer Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist, zahlt Kirchensteuer auf die Einkommensteuer: 9 % in den meisten Bundesländern, 8 % in Bayern und Baden-Württemberg. Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe absetzbar und mindert damit das zu versteuernde Einkommen im Folgejahr.

Splittingtarif für Ehepaare

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können den Splittingtarif nutzen. Dabei wird das gemeinsame zvE halbiert, die Steuer auf die Hälfte berechnet und das Ergebnis verdoppelt. Der Vorteil ist umso größer, je unterschiedlicher die Einkommen der Partner sind. Bei gleich hohen Einkommen gibt es keinen Splitting-Vorteil.

Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Selbständige leisten vierteljährliche Vorauszahlungen an das Finanzamt. Die Höhe basiert auf der letzten Steuererklärung. Die Termine sind jeweils der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Nach Abgabe der Steuererklärung erfolgt eine Verrechnung – es kommt entweder zur Nachzahlung oder Erstattung.

Tipp: Berechne mit diesem Rechner deine voraussichtliche Steuerlast und lege monatlich ein Viertel zurück. So vermeidest du böse Überraschungen bei der Steuererklärung.

Zu versteuerndes Einkommen ermitteln

Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ergibt sich vereinfacht so:

Einnahmen aus selbständiger Arbeit / Gewerbe

− Betriebsausgaben = Gewinn

− Sonderausgaben (Krankenversicherung, Altersvorsorge, ...)

− Außergewöhnliche Belastungen

− Freibeträge (Kinder, Behindertenpauschbetrag, ...)

= Zu versteuerndes Einkommen

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 genau 12.348 € für Einzelveranlagte und 24.696 € für zusammenveranlagte Ehepaare. Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an. Der Grundfreibetrag wurde gegenüber 2025 um 252 € pro Person angehoben.

Wie wird die Einkommensteuer berechnet?

Die Einkommensteuer wird nach §32a EStG in 5 Tarifzonen berechnet. Die Berechnung erfolgt über mathematische Polynomformeln, nicht über einfache Stufentarife. Dadurch steigt die Steuer kontinuierlich – es gibt keine Steuersprünge an den Zonengrenzen.

Wer muss 2026 noch Solidaritätszuschlag zahlen?

Nur noch ca. 10 % der Steuerpflichtigen. Die Freigrenze liegt bei 20.350 € Einkommensteuer (ca. 69.000 € zvE für Alleinstehende). Darunter entfällt der Soli komplett.

Was ist der Unterschied zwischen Grundtarif und Splittingtarif?

Im Grundtarif wird das Einkommen einer Einzelperson besteuert. Im Splittingtarif wird das gemeinsame Einkommen beider Ehepartner halbiert, die Steuer auf die Hälfte berechnet und verdoppelt. Das lohnt sich besonders, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Einkommensteuer in den meisten Bundesländern. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie nur 8 %. Sie ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar.